BVG-Pflicht

BVG-Pflicht: Wer ist obligatorisch versichert — und wer nicht?

Die berufliche Vorsorge — die zweite Säule — ist nicht für alle gleich geregelt. Nur wer unter die BVG-Pflicht fällt, ist über die Pensionskasse fürs Alter sowie bei Invalidität und Tod abgesichert.

Worum es geht

Was du über die BVG-Pflicht wissen solltest

Mit der „BVG-Pflicht” ist gemeint, wer in der Schweiz gesetzlich verpflichtet ist, in eine Pensionskasse einzuzahlen. Das ist wichtig zu wissen — denn wer nicht versichert ist, hat oft grosse Lücken, ohne es zu merken.

Typische Fragen

Bin ich überhaupt versichert — und ab wann?

Nicht jede Anstellung führt automatisch zur Pensionskassenversicherung. Vielleicht hast du dir auch schon eine dieser Fragen gestellt — die Regeln sind nicht immer intuitiv, haben aber grosse Auswirkungen auf deine finanzielle Sicherheit.

  • Ab wann bin ich überhaupt BVG-versichert?

  • Was passiert, wenn ich mehrere Jobs habe?

  • Wie ist das bei Teilzeit oder kleinem Pensum?

  • Was, wenn ich selbstständig bin?

  • Sind Ehepartner oder Kinder mitversichert?

Fragen zur Versicherungspflicht? Wir klären das gemeinsam

Die drei Voraussetzungen

Wer untersteht der BVG-Pflicht?

Nicht alle Erwerbstätigen sind automatisch versichert. Damit die berufliche Vorsorge obligatorisch wird, müssen drei Bedingungen erfüllt sein — Alter, Einkommen und ein Anstellungsverhältnis.

Voraussetzung — Alter

Ab welchem Alter du versichert bist

Die Versicherungspflicht für die Risiken Tod und Invalidität besteht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Das Sparen für die Altersrente beginnt ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.

Voraussetzung — Einkommen

Mindestlohn überschritten

Dein jährlicher Bruttolohn muss mindestens CHF 22'680 betragen (Stand 2025). Nur wer diese Eintrittsschwelle überschreitet, ist BVG-pflichtig.

Voraussetzung — Arbeitsverhältnis

Angestellt bei einem Schweizer Arbeitgeber

Du musst angestellt sein, und der Arbeitgeber muss in der Schweiz tätig sein. Sind alle drei Kriterien erfüllt, muss dich der Arbeitgeber bei einer Pensionskasse anmelden.

  • Eintrittsschwelle Mindestlohn pro Jahr

    CHF 22'680

    Stand 2025

    Der jährliche Bruttolohn, ab dem die berufliche Vorsorge bei einem Arbeitgeber obligatorisch wird.

  • Risiken Tod & Invalidität ab

    1. Jan. nach dem 17.

    Geburtstag

    Ab diesem Zeitpunkt bist du bei erfülltem Mindestlohn für die Risiken Tod und Invalidität versichert.

  • Altersvorsorge Sparen ab

    1. Jan. nach dem 24.

    Geburtstag

    Erst ab diesem Alter werden Sparbeiträge für deine spätere Altersrente angerechnet.

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Die Ausnahmen

Wer ist nicht obligatorisch versichert?

Es gibt verschiedene Gruppen, bei denen die Versicherung über eine Pensionskasse nicht obligatorisch ist. Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick — denn oft wird der Versicherungsschutz überschätzt.

  • Selbstständigerwerbende — Grundsätzlich nicht BVG-pflichtig, können sich aber freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.

  • Angestellte mit sehr tiefem Lohn — Wer weniger als CHF 22'680 pro Jahr verdient (Stand 2025), ist nicht obligatorisch versichert.

  • Kurzfristige Arbeitsverhältnisse — Je nach Dauer der befristeten oder kurzfristigen Anstellung kann die Versicherungspflicht entfallen.

  • Familienangehörige im Betrieb — Wer im Familienbetrieb mitarbeitet, ist nicht in jedem Fall versichert — das hängt von der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ab.

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Graubereiche

Sonderfälle und typische Unsicherheiten

Nicht jeder Fall passt genau ins Schema. Gerade bei mehreren Jobs oder Lebensphasen mit Unterbrüchen tauchen oft Unsicherheiten auf — die häufig unterschätzt werden.

Wo es schnell unübersichtlich wird

  • Mehrere Teilzeitstellen bei verschiedenen Arbeitgebern: Wer in jedem Job unter dem Mindestlohn bleibt, ist oft nicht versichert — auch wenn die Summe aller Einkommen darüber liegt.
  • Einkommen knapp über der Schwelle: Hier besteht unter Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern oder eine Lösung über eine Auffangeinrichtung zu finden.
  • Mutterschaft, Sabbatical, Weiterbildung: Unterbrüche im Erwerbsleben können zu Lücken im Versicherungsschutz führen — auch der Wiedereinstieg in Teilzeit ist oft mit Unsicherheiten verbunden.

Diese Situationen haben grosse Auswirkungen auf die spätere Rente und die Absicherung im Invaliditätsfall.

Deine Situation gemeinsam anschauen

Was auf dem Spiel steht

Folgen einer fehlenden BVG-Abdeckung

Wer nicht BVG-versichert ist, hat meist keinen oder nur unzureichenden Schutz bei Invalidität oder Tod — und spart auch nichts für die Rente an. Das kann später schwerwiegende Folgen haben.

  • Keine oder stark reduzierte Altersrente — Nur die AHV bleibt, und die reicht oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
  • Fehlende Absicherung bei Invalidität und Tod — Ohne BVG gibt es keine ergänzenden Renten für dich oder deine Angehörigen.
  • Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen — Wer im Alter zu wenig Einkommen hat, muss staatliche Unterstützung beantragen — verbunden mit Einschränkungen.
  • Versäumte Beitragsjahre sind verloren — Wer zu spät versichert ist, kann nicht einfach „nachzahlen”, um die Zeit zu kompensieren — und der Wiederaufbau ist oft schwierig.

Warum frühes Handeln zählt

Besonders bei Teilzeit oder Selbständigkeit ist es anspruchsvoll, entstandene Lücken wieder zu schliessen. Wer früh weiss, wo er steht, hat mehr Handlungsspielraum — und kann gegensteuern, bevor unwiderrufliche Beitragslücken entstehen.

In Übergangsphasen

Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit oder Auszeit?

Wenn du deine Stelle wechselst oder eine Auszeit nimmst, betrifft das auch deine berufliche Vorsorge. Je nach Situation gelten unterschiedliche Regeln.

  • Stellenwechsel — Beim Wechsel des Arbeitgebers wird dein angespartes Pensionskassenguthaben an die neue Pensionskasse überwiesen.

  • Arbeitslosigkeit — Bei Bezug von ALV-Taggeldern bist du über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG für Tod und Invalidität versichert — obligatorisch, sofern dein Taggeld einen Mindestbetrag übersteigt.

  • Auszeit / Sabbatical — Bei längeren Erwerbsunterbrüchen ohne Einkommen können Lücken entstehen — informiere dich frühzeitig über freiwillige Weiterversicherungen.

  • Freiwillige Weiterversicherung — In vielen Übergangssituationen lässt sich der Schutz mit einer aktiven Anschlusslösung erhalten — sonst drohen Beitragslücken.

  • Mindestbetrag ALV-Taggeld für BVG-Pflicht

    CHF 87.10

    Stand 2025 · Stiftung Auffangeinrichtung BVG

    Übersteigt dein Arbeitslosen-Taggeld diesen Betrag, bist du obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Mehr zur Vorsorge bei Arbeitslosigkeit und Auszeit

In wenigen Schritten zur Klarheit

Tipps für deine persönliche Situation

Gerade bei komplexen Erwerbsverläufen, Teilzeitmodellen oder Selbständigkeit lohnt es sich, genau hinzuschauen. Schon mit wenigen Schritten gewinnst du viel Klarheit.

Schritt — Prüfen

Lohnabrechnung kontrollieren

Sind auf deiner Lohnabrechnung Pensionskassenbeiträge ausgewiesen? Das ist ein klares Zeichen, dass du BVG-versichert bist.

Schritt — Verstehen

Vorsorgeausweis lesen

Dein Vorsorgeausweis zeigt dir, ob und wie du versichert bist — und ob es Lücken gibt. Lies ihn aufmerksam durch.

Schritt — Koordinieren

Mehrere kleine Jobs?

Bei mehreren Teilzeitstellen lohnt es sich zu klären, ob eine koordinierte Lösung möglich ist — oder ob du unter dem Radar bleibst.

Schritt — Selbst aktiv werden

Selbständig oder mit Unterbrüchen?

Hier ist eine freiwillige Vorsorgelösung besonders wichtig. Wer nicht aktiv wird, spart keine Rente an und ist oft schlecht abgesichert.

Schritt — Früh beraten

Rechtzeitig Klarheit schaffen

Je früher du weisst, wo du stehst, desto mehr Handlungsspielraum hast du — besonders bei Familiengründung, Jobwechsel oder Auslandaufenthalt.

Gemeinsam deine aktuelle Vorsorgesituation prüfen

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die BVG-Pflicht betrifft längst nicht alle — aber sie ist zentral für deine finanzielle Sicherheit. Ob du versichert bist, hängt von Alter, Einkommen und Arbeitsverhältnis ab. Besonders bei Teilzeit, Selbständigkeit oder mehreren Jobs lohnt sich ein genauer Blick.

Was du mitnehmen solltest

  • Die BVG-Pflicht beginnt nicht automatisch mit dem ersten Job.
  • Es gibt klare Ausnahmen — und viele Graubereiche.
  • Lücken sind später oft nicht mehr aufholbar — handeln lohnt sich jetzt.

Wer nicht versichert ist, hat im Alter oder bei einem Schicksalsschlag oft keine ausreichende Absicherung. Je früher du weisst, wo du stehst, desto besser kannst du handeln.

Erstgespräch

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Gemeinsam prüfen wir anhand deiner Situation, ob du BVG-pflichtig bist — und wo mögliche Lücken drohen. Ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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