Höherer Umwandlungssatz
Ein besserer Umwandlungssatz führt direkt zu einer höheren Rente aus demselben Altersguthaben.
Weitere Leistungen
Die berufliche Vorsorge endet nicht mit der Altersrente. Viele Pensionskassen bieten zusätzliche Leistungen — einige gesetzlich geregelt, andere freiwillig.
Worum es geht
Bei Mutterschaft, Erwerbsunterbruch oder Auswanderung stellt sich dieselbe Frage: Was steht dir zu — und was musst du selbst aktiv sichern? Wer informiert ist, kann frühzeitig handeln und finanzielle Nachteile vermeiden.
Typische Fragen
Viele Versicherte stellen sich diese Fragen erst bei einem konkreten Ereignis. Dabei lohnt es sich, die Antworten zu kennen, bevor die Situation eintritt.
Gibt es in der Pensionskasse auch Leistungen bei Mutterschaft oder Unfall?
Was passiert bei Erwerbsunterbruch oder unbezahltem Urlaub?
Wie bin ich versichert, wenn ich nur Teilzeit arbeite?
Was ist mit Beitragsbefreiung bei Krankheit?
Kann ich meine Pensionskassenleistungen ins Ausland mitnehmen?
Mehr als das Minimum
Viele Pensionskassen bieten Leistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen. Diese Vorteile gelten nur, wenn du bei einer Kasse mit überobligatorischer Regelung versichert bist — und stehen nicht allen Versicherten in der Schweiz zur Verfügung.
Ein besserer Umwandlungssatz führt direkt zu einer höheren Rente aus demselben Altersguthaben.
Eine höhere Verzinsung deines Altersguthabens lässt dein Kapital über die Jahre spürbar stärker wachsen.
Bessere Absicherung für dich und deine Angehörigen, wenn es darauf ankommt.
Zum Beispiel bei Krankheit — Leistungen setzen früher ein und schliessen Lücken schneller.
Warum das wichtig ist
Überobligatorische Leistungen machen bei vielen Versicherten einen grossen Teil des Alterskapitals aus — oft ohne dass man es merkt. Sie unterliegen jedoch nicht denselben Schutzregeln wie das BVG-Obligatorium, etwa bei Verzinsung oder Umwandlungssatz. Wer seine effektiven Rentenansprüche verstehen will, sollte den Vorsorgeausweis genau ansehen — besonders die Aufteilung in obligatorisch und überobligatorisch.
Beim Stellenwechsel
Wenn du die Stelle wechselst oder eine berufliche Pause einlegst, verlässt du in der Regel auch deine Pensionskasse. Dein angespartes Guthaben geht dabei nicht verloren — es wird als sogenannte Freizügigkeitsleistung übertragen.
Drei Punkte, die du kennen solltest
Wer sich früh kümmert, kann sein Kapital erhalten — und später gezielt nutzen.
Standortbestimmung
Im Erstgespräch ordnen wir deinen Vorsorgeausweis ein, trennen obligatorisch von überobligatorisch und zeigen dir, wo dein Kapital steht.
Situation analysierenLücken im Versicherungsschutz
Nicht jeder Lebenslauf ist geradlinig — und genau da zeigen sich Lücken. In diesen Phasen solltest du nicht einfach abwarten, sondern aktiv handeln.
Teilweise Beitragsbefreiung oder freiwillige Weiterführung möglich — aber nur bei aktiver Meldung.
Oft endet der Versicherungsschutz automatisch — ausser du beantragst eine Verlängerung.
Der Anspruch erlischt meist nach kurzer Zeit — es entsteht eine Lücke im Vorsorgeaufbau.
Geringerer versicherter Lohn führt über den Koordinationsabzug langfristig zu einer tieferen Rente.
Begrenzter Schutz
Auch während der Arbeitslosigkeit besteht ein gewisser Versicherungsschutz — aber nur begrenzt.
Was gilt, solange du Arbeitslosengeld beziehst
Wichtig: Ohne Anschlusslösung verlierst du nicht nur Geld — sondern auch zukünftige Rentenansprüche.
Kapitalbezug
Wenn du die Schweiz dauerhaft verlässt, kannst du dein Pensionskassenguthaben — je nach Ziel — ganz oder teilweise beziehen.
Nur der überobligatorische Teil darf bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt gesperrt — Ausnahme: Selbstständigkeit im Ausland.
Hier kann auch der obligatorische Teil bezogen werden — je nach Reglement und Nachweis der Auswanderung.
Wichtig: Steuerfolgen beachten
Ein Kapitalbezug kann sowohl in der Schweiz als auch im Ausland steuerpflichtig sein. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Land. Plane den Wegzug gut und informiere dich rechtzeitig über steuerliche und versicherungsrechtliche Folgen.
Häufige Fallstricke
Auch im Bereich der Zusatzleistungen gibt es Fallstricke, die oft erst spät auffallen.
Unbezahlter Urlaub oder Weiterbildung: Ohne aktiven Antrag besteht oft kein Versicherungsschutz mehr — viele verlassen sich fälschlich auf eine „automatische Deckung".
Arbeitslosigkeit: Wer arbeitslos ist, ist nur teilweise versichert — die Altersleistungen fallen weg.
Freizügigkeitskonten sind eigenverantwortlich: Sie laufen auf deinen Namen weiter, aber du musst dich selbst darum kümmern — es gibt keine automatische Betreuung.
Nichtmeldung = automatische Zuweisung: Wer beim Austritt nichts unternimmt, landet bei der Stiftung Auffangeinrichtung — oft mit höheren Gebühren und tieferen Leistungen.
Das Fazit
Die berufliche Vorsorge deckt weit mehr ab als nur die Altersrente. Gerade in Übergangsphasen — bei Teilzeit, Elternzeit, Jobwechsel oder Auswanderung — lohnt sich ein genauer Blick auf deine Versicherungssituation. Wer hier früh die Weichen stellt, sichert sich mehr Stabilität und nutzt bestehende Möglichkeiten besser aus.
Erstgespräch
Gemeinsam erkennen wir mögliche Lücken — bei Zusatzleistungen, Freizügigkeit oder in besonderen Lebensphasen. Ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.
Erstgespräch unverbindlich · kein Verkaufsgespräch · keine Datenweitergabe.