Hinterlassenenleistungen

Was passiert mit deiner Vorsorge, wenn du stirbst?

Die berufliche Vorsorge schützt nicht nur dich — sondern auch deine Angehörigen. Stirbst du, sorgt die Pensionskasse dafür, dass deine Familie nicht plötzlich ohne Absicherung dasteht.

Worum es geht

Ein Schutz, der bleibt — auch wenn du nicht mehr da bist

Die Hinterlassenenleistungen ergänzen die AHV und können entscheidend sein, um den Lebensstandard deiner Liebsten zu sichern. Wer hier früh Klarheit schafft, schützt nicht sich selbst — sondern die, die einem wichtig sind.

Typische Fragen

Wenn man für andere mitdenkt

Viele stellen sich irgendwann diese Fragen — besonders, wenn Kinder oder eine Partnerschaft im Spiel sind.

  • Anmeldung von Lebenspartnern: Nicht verheiratete Paare müssen aktiv handeln. Ohne schriftliche Anmeldung bei der Pensionskasse besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Partnerrente.

  • Scheidung: Nach einer Scheidung erlischt der Anspruch auf eine Ehegattenrente — ausser es bestehen richterlich festgelegte Unterhaltspflichten.

  • Verfall des Altersguthabens: Bei Bezug einer lebenslangen Rente verfällt das nicht verbrauchte Altersguthaben nach dem Tod, sofern keine Anspruchsberechtigten vorhanden sind.

  • Kapitalbezug: Nur beim Kapitalbezug besteht die Möglichkeit, das nicht verbrauchte Kapital an die Erben weiterzugeben.

Konkrete Schritte

Tipps zur Absicherung deiner Angehörigen

Damit deine Liebsten im Ernstfall abgesichert sind, solltest du diese Punkte beachten — am besten, bevor es darauf ankommt.

Lebenspartner anmelden

In einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist eine schriftliche Anmeldung bei deiner Pensionskasse erforderlich, um einen Anspruch auf eine Partnerrente zu sichern.

Vorsorgeausweis prüfen

Kontrolliere, ob eine Partnerrente vorgesehen ist und welche Bedingungen dafür gelten — am besten regelmässig.

Scheidung berücksichtigen

Nach einer Scheidung kann ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen bestehen — insbesondere bei gerichtlich festgelegten Unterhaltsverpflichtungen.

Unterstützungsbeziehungen dokumentieren

Unterstützt du Personen finanziell, kläre frühzeitig, ob und wie diese im Todesfall abgesichert werden können.

Zusammenfassung

Klarheit schaffen — bevor es darauf ankommt

Die Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse können im Todesfall viel auffangen — aber nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Das Fazit

Wer verheiratet ist, hat meist klare Ansprüche. In Partnerschaften oder bei Unterstützungsverhältnissen braucht es dagegen oft aktives Handeln. Gerade bei Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien lohnt es sich, früh zu klären, wer abgesichert ist — und was noch fehlt.

Erstgespräch

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