Anerkennung durch die IV
Eine BVG-Rente gibt es nur, wenn die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % feststellt.
Invaliditätsleistungen
Die Pensionskasse sichert dich nicht nur im Alter ab — sondern auch dann, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft ganz oder teilweise erwerbsunfähig wirst. Die Invalidenrente aus dem BVG ergänzt die Leistungen der ersten Säule (IV) und hilft dir, deine Existenz trotz Einschränkungen finanziell zu sichern.
Typische Fragen
Viele Menschen wissen nicht genau, was passiert, wenn sie dauerhaft erkranken oder verunfallen. Diese Fragen tauchen oft erst im Ernstfall auf — besser, man kennt die Antworten vorher.
Bekomme ich eine Rente von der Pensionskasse, wenn ich IV-bezogen werde?
Wie hoch ist diese Rente — und wie wird sie berechnet?
Was passiert mit meinem Altersguthaben und den Beiträgen?
Gibt es auch Unterstützung für meine Kinder?
Was ist, wenn ich später wieder teilweise arbeiten kann?
Anspruch
Damit du Anspruch auf eine Invalidenrente aus deiner Pensionskasse hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese gelten für alle BVG-versicherten Personen — unabhängig von Beruf oder Einkommen.
Eine BVG-Rente gibt es nur, wenn die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % feststellt.
Du musst zum Zeitpunkt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bei einer Pensionskasse angeschlossen gewesen sein.
Die Rente wird frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit (in der Regel 24 Monate) ausbezahlt — und erst nach der offiziellen IV-Verfügung.
Je höher dein Invaliditätsgrad, desto grösser ist dein Anspruch — gestaffelt zwischen 40 % und 100 %.
Vier Bausteine
Wenn du invalid wirst, bietet dir deine Pensionskasse — zusätzlich zur IV — mehrere Arten von Leistungen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind teilweise erheblich.
Ergänzt die IV-Rente. Die Höhe richtet sich nach deinem versicherten Lohn und dem Invaliditätsgrad. Die Auszahlung erfolgt lebenslang — solange der IV-Anspruch besteht.
Pro Kind werden zusätzlich 20 % der Invalidenrente ausbezahlt. Gilt für leibliche Kinder, Stief- oder Pflegekinder, solange ein Unterhaltsanspruch besteht (z. B. während der Ausbildung).
Ab Beginn der anerkannten Invalidität übernimmt die Pensionskasse deine Sparbeiträge. Das bedeutet: Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest.
Je nach Reglement bieten einige Kassen z. B. eine höhere Kinderrente, einmalige Kapitalzahlungen oder Zuschüsse zu medizinischen Massnahmen.
Tipp: Reglement prüfen
Prüfe, was genau in deinem Vorsorgereglement steht — die Unterschiede zwischen den Pensionskassen sind teilweise erheblich. Was dir konkret zusteht, hängt stark von der einzelnen Kasse ab und steht selten im Vorsorgeausweis allein.
Berechnung
Die Höhe deiner BVG-Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, den die IV-Stelle festlegt. Er ergibt sich aus dem Vergleich deines ehemaligen Einkommens mit dem Einkommen, das du nach Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung noch erzielen kannst.
40–49 %
Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.
Ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht erstmals Anspruch auf eine BVG-Rente — als Viertel der vollen Rente.
50–59 %
Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.
Bei rund hälftiger Erwerbseinschränkung wird die halbe Invalidenrente ausgerichtet.
60–69 %
Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.
Ab 60 % Invaliditätsgrad steigt der Anspruch auf drei Viertel der vollen Rente.
70–100 %
Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.
Ab einem Invaliditätsgrad von 70 % wird die volle BVG-Invalidenrente ausbezahlt.
+20 %
Quelle: Art. 25 BVG — Invaliden-Kinderrente der beruflichen Vorsorge.
Zusätzlich zur Invalidenrente werden pro unterhaltsberechtigtem Kind 20 % der Rente geleistet.
Oft besser als das Minimum
In vielen Pensionskassen gelten grosszügigere Regeln als das gesetzliche Minimum — mit besseren Leistungen ab tieferem IV-Grad oder höheren Ansätzen. Ein Blick ins Reglement zeigt, ob deine Kasse über das Obligatorium hinausgeht.
Standortbestimmung
Im Erstgespräch ordnen wir deinen Vorsorgeausweis ein, prüfen deine Absicherung im Invaliditätsfall und zeigen dir, welche Leistungen dein Reglement vorsieht.
Absicherung prüfen lassenHäufige Fallstricke
Auch wer in der Schweiz beruflich gut abgesichert ist, kann im Invaliditätsfall mit unerwarteten Lücken konfrontiert sein. Diese Punkte werden oft übersehen.
Schon ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht Anspruch auf eine anteilige BVG-Rente. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad und kann zwischen 25 % und 100 % der vollen Rente betragen.
Die Pensionskasse leistet erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von in der Regel 24 Monaten. Während dieser Zeit sind andere Leistungen wie Krankentaggeld zur Überbrückung nötig.
Bei anerkannter Invalidität übernimmt die Pensionskasse die Sparbeiträge. Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest.
Wer bei Eintritt der Invalidität nicht mehr BVG-versichert ist — z. B. wegen Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunterbruch — erhält keine Leistungen aus der Pensionskasse, ausser es besteht eine freiwillige Anschlusslösung.
Vorbeugung
Wer früh die Weichen stellt, reagiert im Ernstfall ruhiger. Drei Blickwinkel helfen, die eigene Absicherung im Griff zu behalten.
Prüfe deinen Vorsorgeausweis — besonders, wie du im Fall einer Invalidität abgesichert wärst. Kläre, ob du bei Selbstständigkeit, Teilzeit oder Unterbruch freiwillig weiterversichern kannst.
Sofort handeln: Arzt, Arbeitgeber und IV-Stelle frühzeitig informieren. Leistungen beantragen — auch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit.
Besondere Situationen — hier ist Vorsicht geboten
Zusammenfassung
Die Invaliditätsleistungen der Pensionskasse sind ein wichtiger Teil deiner sozialen Absicherung — gerade wenn das Leben plötzlich anders verläuft als geplant.
Das Fazit
Wer sich früh informiert und mögliche Lücken kennt, kann im Ernstfall deutlich ruhiger reagieren — und verhindern, dass wichtige Leistungen verloren gehen. Entscheidend sind drei Dinge: dein Versicherungsstatus zum Zeitpunkt des Ereignisses, der festgestellte Invaliditätsgrad und das konkrete Reglement deiner Kasse.
Erstgespräch
Kontaktiere uns — wir klären das gemeinsam mit dir. Wir prüfen deine Absicherung bei Invalidität, erkennen mögliche Lücken und erklären deine Reglementsleistungen. Ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck.
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