Invaliditätsleistungen

Wenn du plötzlich nicht mehr arbeiten kannst

Die Pensionskasse sichert dich nicht nur im Alter ab — sondern auch dann, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft ganz oder teilweise erwerbsunfähig wirst. Die Invalidenrente aus dem BVG ergänzt die Leistungen der ersten Säule (IV) und hilft dir, deine Existenz trotz Einschränkungen finanziell zu sichern.

Typische Fragen

Wenn Arbeit nicht mehr möglich ist

Viele Menschen wissen nicht genau, was passiert, wenn sie dauerhaft erkranken oder verunfallen. Diese Fragen tauchen oft erst im Ernstfall auf — besser, man kennt die Antworten vorher.

  • Bekomme ich eine Rente von der Pensionskasse, wenn ich IV-bezogen werde?

  • Wie hoch ist diese Rente — und wie wird sie berechnet?

  • Was passiert mit meinem Altersguthaben und den Beiträgen?

  • Gibt es auch Unterstützung für meine Kinder?

  • Was ist, wenn ich später wieder teilweise arbeiten kann?

Anspruch

Voraussetzungen für eine Invalidenrente aus dem BVG

Damit du Anspruch auf eine Invalidenrente aus deiner Pensionskasse hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese gelten für alle BVG-versicherten Personen — unabhängig von Beruf oder Einkommen.

Anerkennung durch die IV

Eine BVG-Rente gibt es nur, wenn die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % feststellt.

Versicherung zum Zeitpunkt des Ereignisses

Du musst zum Zeitpunkt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bei einer Pensionskasse angeschlossen gewesen sein.

Wartefrist

Die Rente wird frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit (in der Regel 24 Monate) ausbezahlt — und erst nach der offiziellen IV-Verfügung.

Höhe je nach Invaliditätsgrad

Je höher dein Invaliditätsgrad, desto grösser ist dein Anspruch — gestaffelt zwischen 40 % und 100 %.

Vier Bausteine

Welche Leistungen die Pensionskasse erbringt

Wenn du invalid wirst, bietet dir deine Pensionskasse — zusätzlich zur IV — mehrere Arten von Leistungen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind teilweise erheblich.

1. Invalidenrente

Ergänzt die IV-Rente. Die Höhe richtet sich nach deinem versicherten Lohn und dem Invaliditätsgrad. Die Auszahlung erfolgt lebenslang — solange der IV-Anspruch besteht.

2. Kinderrente

Pro Kind werden zusätzlich 20 % der Invalidenrente ausbezahlt. Gilt für leibliche Kinder, Stief- oder Pflegekinder, solange ein Unterhaltsanspruch besteht (z. B. während der Ausbildung).

3. Beitragsbefreiung

Ab Beginn der anerkannten Invalidität übernimmt die Pensionskasse deine Sparbeiträge. Das bedeutet: Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest.

4. Freiwillige Zusatzleistungen

Je nach Reglement bieten einige Kassen z. B. eine höhere Kinderrente, einmalige Kapitalzahlungen oder Zuschüsse zu medizinischen Massnahmen.

Tipp: Reglement prüfen

Prüfe, was genau in deinem Vorsorgereglement steht — die Unterschiede zwischen den Pensionskassen sind teilweise erheblich. Was dir konkret zusteht, hängt stark von der einzelnen Kasse ab und steht selten im Vorsorgeausweis allein.

Berechnung

Wie der Invaliditätsgrad berechnet wird

Die Höhe deiner BVG-Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, den die IV-Stelle festlegt. Er ergibt sich aus dem Vergleich deines ehemaligen Einkommens mit dem Einkommen, das du nach Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung noch erzielen kannst.

  1. 01 Viertelsrente

    40–49 %

    Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.

    Ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht erstmals Anspruch auf eine BVG-Rente — als Viertel der vollen Rente.

  2. 02 Halbe Rente

    50–59 %

    Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.

    Bei rund hälftiger Erwerbseinschränkung wird die halbe Invalidenrente ausgerichtet.

  3. 03 Dreiviertelsrente

    60–69 %

    Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.

    Ab 60 % Invaliditätsgrad steigt der Anspruch auf drei Viertel der vollen Rente.

  4. 04 Volle Rente

    70–100 %

    Quelle: Art. 24 BVG — gestaffelte Invalidenleistung der beruflichen Vorsorge.

    Ab einem Invaliditätsgrad von 70 % wird die volle BVG-Invalidenrente ausbezahlt.

  5. 05 Kinderrente je Kind

    +20 %

    Quelle: Art. 25 BVG — Invaliden-Kinderrente der beruflichen Vorsorge.

    Zusätzlich zur Invalidenrente werden pro unterhaltsberechtigtem Kind 20 % der Rente geleistet.

Oft besser als das Minimum

In vielen Pensionskassen gelten grosszügigere Regeln als das gesetzliche Minimum — mit besseren Leistungen ab tieferem IV-Grad oder höheren Ansätzen. Ein Blick ins Reglement zeigt, ob deine Kasse über das Obligatorium hinausgeht.

Häufige Fallstricke

Was viele nicht wissen

Auch wer in der Schweiz beruflich gut abgesichert ist, kann im Invaliditätsfall mit unerwarteten Lücken konfrontiert sein. Diese Punkte werden oft übersehen.

Teilweise Invalidität bedeutet anteilige Rente

Schon ab einem Invaliditätsgrad von 40 % besteht Anspruch auf eine anteilige BVG-Rente. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad und kann zwischen 25 % und 100 % der vollen Rente betragen.

Wartefrist beachten

Die Pensionskasse leistet erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von in der Regel 24 Monaten. Während dieser Zeit sind andere Leistungen wie Krankentaggeld zur Überbrückung nötig.

Beitragsbefreiung sichert Altersguthaben

Bei anerkannter Invalidität übernimmt die Pensionskasse die Sparbeiträge. Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest.

Versicherungslücken bei Statuswechsel

Wer bei Eintritt der Invalidität nicht mehr BVG-versichert ist — z. B. wegen Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunterbruch — erhält keine Leistungen aus der Pensionskasse, ausser es besteht eine freiwillige Anschlusslösung.

Vorbeugung

Was im Ernstfall zählt — und wer besonders aufpassen muss

Wer früh die Weichen stellt, reagiert im Ernstfall ruhiger. Drei Blickwinkel helfen, die eigene Absicherung im Griff zu behalten.

Was du jetzt tun kannst

Prüfe deinen Vorsorgeausweis — besonders, wie du im Fall einer Invalidität abgesichert wärst. Kläre, ob du bei Selbstständigkeit, Teilzeit oder Unterbruch freiwillig weiterversichern kannst.

Wenn es passiert

Sofort handeln: Arzt, Arbeitgeber und IV-Stelle frühzeitig informieren. Leistungen beantragen — auch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Besondere Situationen — hier ist Vorsicht geboten

  • Selbstständige: nur bei freiwilliger Versicherung geschützt.
  • Arbeitslose: meist keine BVG-Deckung für Altersleistungen — Gefahr einer Lücke.
  • Auszeit / Weiterbildung: Vorsicht bei unbemerktem Wegfall der Versicherung.

Zusammenfassung

Früh informiert, im Ernstfall ruhiger

Die Invaliditätsleistungen der Pensionskasse sind ein wichtiger Teil deiner sozialen Absicherung — gerade wenn das Leben plötzlich anders verläuft als geplant.

Das Fazit

Wer sich früh informiert und mögliche Lücken kennt, kann im Ernstfall deutlich ruhiger reagieren — und verhindern, dass wichtige Leistungen verloren gehen. Entscheidend sind drei Dinge: dein Versicherungsstatus zum Zeitpunkt des Ereignisses, der festgestellte Invaliditätsgrad und das konkrete Reglement deiner Kasse.

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