BERUFLICHE VORSORGE
BVG-Pflicht
Die berufliche Vorsorge – also die zweite Säule im Schweizer Vorsorgesystem – ist nicht für alle gleich geregelt. Mit der „BVG-Pflicht“ ist gemeint, wer in der Schweiz gesetzlich verpflichtet ist, in eine Pensionskasse einzuzahlen.
Das ist wichtig zu wissen, denn nur wer unter diese Pflicht fällt, ist auch bei Invalidität, Tod und fürs Alter über die Pensionskasse abgesichert. Wer nicht versichert ist, hat oft grosse Lücken – ohne es zu merken.
HÄUFIGE UNSICHERHEITEN
Typische Fragen zur BVG-Pflicht
Nicht jede Anstellung führt automatisch zur Pensionskassenversicherung. Viele Menschen sind sich deshalb unsicher, ob sie überhaupt versichert sind – und ab wann. Vielleicht hast du dir auch schon eine dieser Fragen gestellt:
Ab wann bin ich überhaupt BVG-versichert?
Was passiert, wenn ich mehrere Jobs habe?
Wie ist das bei Teilzeit oder kleinem Pensum?
Was, wenn ich selbstständig bin?
Und meine Familie – sind Ehepartner oder Kinder mitversichert?
Diese Fragen zeigen:
Die Regeln zur BVG-Pflicht sind nicht immer intuitiv, aber sie haben grosse Auswirkungen auf deine finanzielle Sicherheit.
VERSICHERUNGSPFLICHT
Wer untersteht der BVG-Pflicht?
Nicht alle Erwerbstätigen in der Schweiz sind automatisch bei einer Pensionskasse versichert. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, damit die berufliche Vorsorge – also die zweite Säule – obligatorisch wird.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Dein Alter:
Versicherungspflicht besteht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag für die Risiken Tod und Invalidität.
Die Altersvorsorge (also das Sparen für die Rente) beginnt ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.
Dein Einkommen:
Dein jährlicher Bruttolohn muss mindestens CHF 22’680 betragen (Stand 2025).
Nur wer diesen Mindestbetrag überschreitet, ist BVG-pflichtig.
Du musst angestellt sein und der Arbeitgeber muss in der Schweiz tätig sein.
Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, muss der Arbeitgeber dich also die Versicherte Person bei einer Pensionskasse anmelden.
Rechne aus, ob du versichert bist – ganz einfach mit unserem BVG-Check.
AUSNAHMEN KENNEN
Wer ist nicht obligatorisch versichert?
Nicht alle Erwerbstätigen unterstehen automatisch der BVG-Pflicht. Es gibt verschiedene Gruppen, bei denen die Versicherung über eine Pensionskasse nicht obligatorisch ist:
Selbstständigerwerbende:
Sie sind grundsätzlich nicht BVG-pflichtig, können sich aber freiwillig einer Einrichtung anschliessen.
Angestellte mit sehr tiefem Lohn:
Wer weniger als CHF 22'680 pro Jahr verdient, ist nicht versichert.
Kurzfristige oder befristete Arbeitsverhältnisse:
Je nach Dauer des Anstellungsverhältnisses kann die Versicherungspflicht entfallen.
Familienangehörige im Betrieb:
Wer im Familienbetrieb mitarbeitet, ist nicht in jedem Fall automatisch BVG-versichert, dass hängt von der genauen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ab.
Gerade bei diesen Ausnahmen lohnt sich ein genauer Blick – denn oft wird der Versicherungsschutz überschätzt.
Unsicher, ob du überhaupt versichert bist? Kontaktiere uns – wir prüfen das für dich.
KOMPLEXE SITUATIONEN
Sonderfälle und typische Unsicherheiten
Nicht jeder Fall passt genau ins Schema. Gerade bei mehreren Jobs oder Lebensphasen mit Unterbrüchen tauchen oft Unsicherheiten auf:
Mehrere Teilzeitstellen
Wer in jedem Job unter dem Mindestlohn bleibt, ist oft nicht versichert, auch wenn die Summe aller Einkommen darüber liegt.
Einkommen unter Mindestlohn
In diesem Fall gibt es unter Umständen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern oder eine BVG-Lösung über eine Auffangeinrichtung zu finden.
Lebensphasen
Mutterschaft, Sabbatical, Weiterbildung.
Unterbrüche im Erwerbsleben können zu Lücken im Versicherungsschutz führen. Auch ein Wiedereinstieg in Teilzeit ist oft mit Unsicherheiten verbunden.
Diese Situationen werden häufig unterschätzt – obwohl sie grosse Auswirkungen auf die spätere Rente und die Absicherung im Invaliditätsfall haben können.
Lass uns deine Situation gemeinsam anschauen – wir finden heraus, ob eine Lücke droht.
RISIKEN VERSTEHEN
Folgen einer fehlenden BVG-Abdeckung
Wer nicht BVG-versichert ist, hat meist keinen oder nur unzureichenden Schutz im Falle von Invalidität oder Tod – und spart auch nichts für die Rente an. Das kann später schwer wiegende Folgen haben:
Keine oder stark reduzierte Altersrente:
Nur die AHV bleibt – und die reicht oft nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Fehlende Absicherung bei Invalidität oder Todesfall:
Ohne BVG gibt es keine ergänzenden Renten für dich oder deine Angehörigen.
Gefahr, auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein:
Wer im Alter nicht genug Einkommen hat, muss staatliche Unterstützung beantragen – was mit Einschränkungen verbunden ist.
Versäumte Beitragsjahre sind unwiderruflich verloren:
Wer zu spät versichert ist, kann nicht einfach „nachzahlen", um die Zeit zu kompensieren.
Späterer Wiederaufbau ist oft schwierig:
Besonders bei Teilzeit oder Selbständigkeit ist es anspruchsvoll, entstandene Lücken wieder zu schliessen.
Vermeide Versorgungslücken – wir helfen dir, den Überblick zu behalten.
LEBENSSITUATIONEN
Was passiert bei Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit oder Auszeit?
Wenn du deine Stelle wechselst oder eine Auszeit nimmst, betrifft das auch deine berufliche Vorsorge.
Stellenwechsel
Beim Wechsel des Arbeitgebers wird dein angespartes Pensionskassenguthaben an die neue Pensionskasse überwiesen.
Arbeitslosigkeit
Wenn du arbeitslos wirst und Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehst, bist du über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Diese Versicherung ist obligatorisch, sofern dein Taggeld einen bestimmten Mindestbetrag übersteigt. Quelle (Mindestbetrag Taggelder Stand 2025: 87.10 CHF)
Auszeit
Bei einer längeren Auszeit ohne Einkommen, wie z. B. einem Sabbatical, kann es zu Lücken in der Vorsorge kommen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich frühzeitig über freiwillige Weiterversicherungen oder andere Lösungen zu informieren.
Erfahre, wie du deine Vorsorge bei Arbeitslosigkeit oder Auszeit sichern kannst.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Tipps für deine persönliche Situation
Gerade bei komplexen Erwerbsverläufen, Teilzeitmodellen oder Selbständigkeit lohnt es sich, genau hinzuschauen. Schon mit wenigen Schritten kannst du viel Klarheit über deine Versicherungssituation gewinnen.
Lohnabrechnung prüfen
Überprüfe, ob auf deiner Lohnabrechnung Pensionskassenbeiträge ausgewiesen sind – das ist ein klares Zeichen, dass du BVG-versichert bist.
Mehrere kleine Jobs?
Überprüfe, ob auf deiner Lohnabrechnung Pensionskassenbeiträge ausgewiesen sind – das ist ein klares Zeichen, dass du BVG-versichert bist.
Vorsorgeausweis verstehen
Lies deinen Vorsorgeausweis aufmerksam durch. Er zeigt dir, ob und wie du versichert bist – und ob es Lücken gibt.
Selbständig oder mit Erwerbsunterbrüchen?
Hier ist eine freiwillige Vorsorgelösung besonders wichtig. Wer hier nicht aktiv wird, spart keine Rente an und ist oft schlecht abgesichert.
Frühzeitig beraten lassen
Je früher du Klarheit hast, desto mehr Handlungsspielraum hast du. Das gilt besonders bei Lebensveränderungen wie Familiengründung, Jobwechsel oder Auslandaufenthalt.
Finde heraus, wo du stehst – gemeinsam prüfen wir deine aktuelle Vorsorgesituation.
FAZIT & HANDLUNG
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die BVG-Pflicht betrifft längst nicht alle – aber sie ist zentral für deine finanzielle Sicherheit. Ob du versichert bist, hängt von deinem Alter, Einkommen und Arbeitsverhältnis ab. Besonders bei Teilzeit, Selbständigkeit oder mehreren Jobs lohnt sich ein genauer Blick.
Wer nicht versichert ist, hat im Alter oder bei einem Schicksalsschlag oft keine ausreichende Absicherung. Je früher du weisst, wo du stehst, desto besser kannst du handeln.
Was du mitnehmen solltest:
- Die BVG-Pflicht beginnt nicht automatisch mit dem ersten Job.
- Es gibt klare Ausnahmen – und viele Graubereiche.
- Lücken sind später oft nicht mehr aufholbar – handeln lohnt sich jetzt.
Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, ob du versichert bist – wir klären das gemeinsam.
