ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Weitere Leistungen

Mehr als nur Rente – Was deine Pensionskasse noch leisten kann

Die berufliche Vorsorge endet nicht mit der Altersrente. Viele Pensionskassen bieten zusätzliche Leistungen – einige davon gesetzlich geregelt, andere freiwillig.

Gerade in besonderen Lebenssituationen wie Mutterschaft, Erwerbsunterbruch oder Auswanderung lohnt sich ein genauer Blick: Was steht dir zu – und was musst du selbst aktiv sichern?

SPEZIELLE LEBENSPHASEN

Typische Fragen – besonders in speziellen Lebensphasen

Viele Versicherte fragen sich erst bei einem konkreten Ereignis, was ihre Pensionskasse tatsächlich abdeckt:

Gibt es in der Pensionskasse auch Leistungen bei Mutterschaft oder Unfall?

Was passiert bei Erwerbsunterbruch oder unbezahltem Urlaub?

Wie bin ich versichert, wenn ich nur Teilzeit arbeite?

Was ist mit Beitragsbefreiung bei Krankheit?

Kann ich meine Pensionskassenleistungen ins Ausland mitnehmen?

Diese Fragen zeigen:
Wer informiert ist, kann frühzeitig handeln – und finanzielle Nachteile vermeiden.

ZUSATZLEISTUNGEN

Überobligatorische Leistungen – mehr als das Minimum

Viele Pensionskassen bieten Leistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen. Das nennt man überobligatorische Leistungen.

Beispiele:

Höherer Umwandlungssatz

Der zu einer besseren Rente führt

P

Bessere Verzinsung

Deines Altersguthabens

Grosszügigere Leistungen

Bei Invalidität oder Tod

Kürzere Wartefristen

Z. B. bei Krankheit

Diese Vorteile gelten nur, wenn du bei einer Kasse mit überobligatorischer Regelung versichert bist – und sie stehen nicht allen Versicherten in der Schweiz zur Verfügung.

Ein Blick ins Reglement lohnt sich – und kann echte Unterschiede machen.

GUTHABEN BEI AUSTRITT

Was passiert mit deinem Guthaben beim Austritt?

Wenn du die Stelle wechselst oder eine berufliche Pause einlegst, verlässt du in der Regel auch deine Pensionskasse. Dein angespartes Guthaben geht dabei nicht verloren – es wird als sogenannte Freizügigkeitsleistung übertragen.

Wichtige Punkte:

Ohne aktiven Entscheid landet das Guthaben bei der Stiftung Auffangeinrichtung – oft mit schlechteren Konditionen.

Freizügigkeitskapital wird nicht weiter aufgebaut, sondern bleibt stehen – du musst es aktiv verwalten.

Bei mehreren Jobwechseln können unentdeckte Guthaben entstehen. Eine regelmässige Kontrolle hilft, nichts zu verlieren.

Wer sich früh kümmert, kann sein Kapital erhalten – und später gezielt nutzen.

GUTHABEN-AUFTEILUNG

Überobligatorische Leistungen und deren Bedeutung

Überobligatorische Leistungen machen bei vielen Versicherten einen grossen Teil des Alterskapitals aus – oft ohne dass man es merkt.

Sie entstehen z. B. durch höhere versicherte Löhne, freiwillige Beiträge oder durch das Reglement der Kasse.

Sie unterliegen jedoch nicht denselben Schutzregeln wie das BVG-Obligatorium – z. B. bei Verzinsung oder Umwandlungssatz.

Deshalb sind die Konditionen oft weniger vorteilhaft als beim gesetzlichen Teil.

Wer seine effektiven Rentenansprüche verstehen will, sollte sich den Vorsorgeausweis genau ansehen – besonders die Aufteilung in obligatorisch und überobligatorisch.

Wie viel deines Guthabens ist wirklich gesichert? Wir zeigen es dir.

LEBENSPHASEN-ABSICHERUNG

Leistungen bei besonderen Lebenssituationen

Nicht jeder Lebenslauf ist geradlinig – und genau da zeigen sich Lücken im Versicherungsschutz. Ein Überblick:

Mutterschaft / Elternzeit

Teilweise Beitragsbefreiung oder freiwillige Weiterführung möglich – aber nur bei aktiver Meldung.

Sabbatical / unbezahlter Urlaub

Oft endet der Versicherungsschutz automatisch – ausser du beantragst eine Verlängerung.

Erwerbsunterbruch / Weiterbildung

Anspruch erlischt meist nach kurzer Zeit – es entsteht eine Lücke.

Wechsel in Teilzeit

Geringerer versicherter Lohn → tiefere Beiträge → langfristig tiefere Rente (wegen Koordinationsabzug).

Besonders in diesen Phasen solltest du nicht einfach abwarten, sondern aktiv handeln.

Du fragst dich, was der Koordinationsabzug ist? Antworten findest du auf unserer Seite zu den Altersleistungen.

ARBEITSLOSIGKEITS-SCHUTZ

Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit

Auch während Arbeitslosigkeit besteht ein gewisser Versicherungsschutz – aber nur begrenzt:

Solange du Arbeitslosengeld erhältst, bist du nur für Tod und Invalidität BVG-versichert.

Beiträge werden über die Arbeitslosenkasse abgeführt – keine Sparbeiträge für deine Altersrente.

Wer länger arbeitslos bleibt, kann sich freiwillig der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen, um Beitragslücken zu vermeiden.

Wichtig: Ohne Anschlusslösung verlierst du nicht nur Geld – sondern auch zukünftige Rentenansprüche.

Verliere nicht deinen Vorsorgeschutz – wir zeigen dir deine Möglichkeiten.

AUSWANDERUNG

Was gilt bei Wegzug ins Ausland?

Wenn du die Schweiz dauerhaft verlässt, kannst du dein Pensionskassenguthaben – je nach Ziel – ganz oder teilweise beziehen.

EU-/EFTA-Länder

Nur der überobligatorische Teil darf bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt gesperrt (Ausnahme: Selbstständigkeit im Ausland).

Nicht-EU-Länder

In diesem Fall kann auch der obligatorische Teil bezogen werden – je nach Reglement und Nachweis der Auswanderung.

Wichtig: Ein Kapitalbezug kann sowohl in der Schweiz als auch im Ausland steuerpflichtig sein. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Land.

Plane den Wegzug gut – und informiere dich rechtzeitig über steuerliche und versicherungsrechtliche Folgen.

VERSTECKTE FALLEN

Was viele nicht wissen

Auch im Bereich der Zusatzleistungen gibt es Fallstricke, die oft erst spät auffallen:

Unbezahlter Urlaub oder Weiterbildung:
Ohne aktiven Antrag besteht oft kein Versicherungsschutz mehr – viele verlassen sich fälschlich auf „automatische Deckung“.

Arbeitslosigkeit:
Wer arbeitslos ist, ist nur teilweise versichert – Altersleistungen fallen weg.

Freizügigkeitskonten sind eigenverantwortlich:
Sie laufen zwar auf deinen Namen weiter, aber du musst dich selbst darum kümmern – es gibt keine automatische Betreuung.

Nichtmeldung = automatische Zuweisung:
Wer beim Austritt aus der Kasse nichts unternimmt, landet bei der Stiftung Auffangeinrichtung – oft mit höheren Gebühren und tieferen Leistungen.

Die berufliche Vorsorge deckt weit mehr ab als nur die Altersrente. Gerade in Übergangsphasen – bei Teilzeit, Elternzeit, Jobwechsel oder Auswanderung – lohnt sich ein genauer Blick auf deine Versicherungssituation.

Auch freiwillige oder überobligatorische Leistungen können entscheidend sein. Wer hier früh die Weichen stellt, sichert sich mehr Stabilität und nutzt bestehende Möglichkeiten besser aus.

Kontaktiere uns!
Wir helfen dir, deine aktuelle Vorsorgesituation richtig einzuordnen und mögliche Lücken zu erkennen.