SCHUTZ FÜR ANGEHÖRIGE
Hinterlassenenleistungen
Was passiert mit deiner Vorsorge, wenn du stirbst?
Die berufliche Vorsorge schützt nicht nur dich – sondern auch deine Angehörigen. Wenn du stirbst, sorgt die Pensionskasse dafür, dass deine Familie nicht plötzlich ohne Absicherung dasteht.
Die Hinterlassenenleistungen ergänzen die AHV und können entscheidend sein, um den Lebensstandard deiner Liebsten zu sichern.
HÄUFIGE SORGEN
Typische Fragen – wenn man für andere mitdenkt
Viele stellen sich irgendwann diese Fragen – besonders, wenn Kinder oder eine Partnerschaft im Spiel sind:
Was passiert mit meinem Pensionskassengeld, wenn ich sterbe?
Bekommt mein Ehepartner eine Rente? Und meine Kinder?
Was ist mit meinem Lebenspartner oder Ex-Partner?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Was gilt, wenn ich alleinstehend bin?
Wer hier Klarheit schafft, schützt nicht sich – sondern die, die einem wichtig sind.
ANSPRUCHSBERECHTIGUNG
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Die Pensionskasse leistet nicht automatisch an alle – wer etwas bekommt, hängt von der Beziehung zur verstorbenen Person und den Reglementsbedingungen ab:
Ehepartner / Eingetragene Partner
Haben in der Regel Anspruch auf eine lebenslange Ehegattenrente, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Kinder
Anspruch auf Waisenrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr – oder bis 25, wenn sie sich in Ausbildung befinden.
Lebenspartner (nicht verheiratet)
Haben nur dann Anspruch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
z. B. gemeinsamer Haushalt, gegenseitige Unterstützung und schriftliche Anmeldung bei der Kasse.
Unterstützte Personen / Ex-Partner
Nur anspruchsberechtigt, wenn dies ausdrücklich im Reglement vorgesehen oder vorgängig schriftlich vereinbart wurde.
Wichtig:
Es lohnt sich, das eigene Vorsorgereglement genau zu prüfen – viele Leistungen müssen aktiv beantragt oder vorgängig angemeldet werden.
LEISTUNGSÜBERSICHT
Welche Leistungen deine Angehörigen erhalten können
Je nach Beziehung zur verstorbenen Person und Pensionskassenreglement kommen verschiedene Leistungen infrage:
Ehegattenrente
Lebenslang ausbezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
– Ehe dauerte mindestens 5 Jahre
– Ehepartner ist über 45 Jahre alt
– Oder es besteht Anspruch wegen gemeinsamer Kinder
Waisenrente
Jedes Kind hat Anspruch auf 20% der versicherten Alters- oder Invalidenrente.
Gültig bis zum 18. Geburtstag – oder bis 25 bei Ausbildung.
Partnerrente
Lebenspartner erhalten nur dann eine Rente, wenn das Reglement dies vorsieht und alle Bedingungen erfüllt sind:
– Gemeinsamer Haushalt über mehrere Jahre
– Gegenseitige Unterstützung
– Schriftliche Anmeldung zu Lebzeiten
Einmalleistungen oder Kapitalabfindungen
Möglich bei fehlender Rentenberechtigung (z. B. bei Scheidung oder wenn die Partnerrentenbedingungen nicht erfüllt sind).
Reglemente unterscheiden sich deutlich – es lohnt sich, nachzusehen.
WICHTIGE DETAILS
Was viele nicht wissen
Einige wichtige Punkte werden oft übersehen:
Anmeldung von Lebenspartnern:
Nicht verheiratete Paare müssen aktiv handeln.
Ohne schriftliche Anmeldung bei der Pensionskasse besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Partnerrente.
Scheidung:
Nach einer Scheidung erlischt der Anspruch auf eine Ehegattenrente, es sei denn, es bestehen richterlich festgelegte Unterhaltspflichten.
Verfall des Altersguthabens:
Bei Bezug einer lebenslangen Rente verfällt das nicht verbrauchte Altersguthaben nach dem Tod der versicherten Person, sofern keine Anspruchsberechtigten vorhanden sind.
Kapitalbezug:
Nur beim Kapitalbezug besteht die Möglichkeit, das nicht verbrauchte Kapital an Erben weiterzugeben.
Sichere deine Angehörigen ab – wir zeigen dir, wie du das bei deiner Pensionskasse richtig machst.
BEDINGUNGEN & REGELN
Voraussetzungen und Besonderheiten
Damit deine Angehörigen Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Versicherungsstatus:
Die verstorbene Person muss zum Zeitpunkt des Todes bei einer Pensionskasse versichert gewesen sein oder bereits eine BVG-Rente bezogen haben.
Ehepartner / eingetragene Partner:
Anspruch auf eine Ehegattenrente besteht, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat oder gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Lebenspartner (nicht verheiratet):
Anspruch besteht nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z. B. eine gemeinsame Haushaltsführung und gegenseitige Unterstützung. Diese müssen in der Regel durch eine schriftliche Anmeldung bei der Pensionskasse zu Lebzeiten dokumentiert werden.
Kinder:
Anspruch auf Waisenrente besteht bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Reglementsabhängigkeit:
Die genauen Bedingungen und Leistungen können je nach Pensionskassenreglement variieren. Es ist daher wichtig, das eigene Reglement sorgfältig zu prüfen.
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Tipps zur Absicherung von Angehörigen
Damit deine Liebsten im Ernstfall abgesichert sind, solltest du folgende Punkte beachten:
Lebenspartner anmelden
Bist du in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, ist eine schriftliche Anmeldung bei deiner Pensionskasse erforderlich, um einen Anspruch auf eine Partnerrente zu sichern.
Vorsorgeausweis prüfen
Kontrolliere, ob eine Partnerrente vorgesehen ist und welche Bedingungen dafür gelten.
Scheidung berücksichtigen
Nach einer Scheidung kann ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen bestehen, insbesondere wenn Unterhaltsverpflichtungen gerichtlich festgelegt wurden.
Unterstützungsbeziehungen dokumentieren
Wenn du Personen finanziell unterstützt, kläre frühzeitig, ob und wie diese im Todesfall abgesichert werden können.
FAZIT & HANDLUNG
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse können im Todesfall viel auffangen – aber nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Wer verheiratet ist, hat meist klare Ansprüche. In Partnerschaften oder bei Unterstützungsverhältnissen braucht es oft aktives Handeln.
Gerade bei Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien lohnt es sich, früh zu klären, wer abgesichert ist – und was noch fehlt.
Sichere deine Angehörigen ab – wir zeigen dir, wie du das bei deiner Pensionskasse richtig machst.
Oder nutze unsere Checklisten:
→ Vorsorgestandortbestimmung (10-15 Min)
→ Generation 50+ Vorsorge-Check (10-15 Min)
