SCHUTZ BEI INVALIDITÄT
Invaliditätsleistungen
Wenn du plötzlich nicht mehr arbeiten kannst
Die Pensionskasse sichert dich nicht nur im Alter ab – sondern auch dann, wenn du wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft (ganz oder teilweise) erwerbsunfähig wirst.
Die Invalidenrente aus dem BVG ergänzt die Leistungen der ersten Säule (IV) und hilft dir, deine Existenz trotz Einschränkungen finanziell zu sichern.
Kontaktiere und und erfahre, wie du persönlich im Ernstfall finanziell abgesichert bist.
HÄUFIGE UNSICHERHEITEN
Typische Fragen – wenn Arbeit nicht mehr möglich ist
Viele Menschen wissen nicht genau, was passiert, wenn sie dauerhaft erkranken oder verunfallen.
Typische Fragen sind:
Bekomme ich eine Rente von der Pensionskasse, wenn ich IV-bezogen werde?
Wie hoch ist diese Rente – und wie wird sie berechnet?
Was passiert mit meinen Altersguthaben und Beiträgen?
Gibt es auch Unterstützung für meine Kinder?
Was ist, wenn ich später wieder teilweise arbeiten kann?
Diese Fragen tauchen oft erst im Ernstfall auf – besser, man kennt die Antworten vorher.
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN
Voraussetzungen für eine Invalidenrente aus dem BVG
Damit du Anspruch auf eine Invalidenrente aus deiner Pensionskasse hast, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Anerkennung durch die IV
Eine BVG-Rente gibt es nur, wenn die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% feststellt.
Versicherung zum Zeitpunkt
Du musst zum Zeitpunkt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bei einer Pensionskasse angeschlossen gewesen sein.
Wartefrist
Die Rente wird frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit (in der Regel 24 Monate) ausbezahlt – und erst nach der offiziellen IV-Verfügung.
Höhe nach Invaliditätsgrad
Je höher dein Invaliditätsgrad, desto grösser ist dein Anspruch – gestaffelt zwischen 40% und 100%.
Diese Voraussetzungen gelten für alle BVG-versicherten Personen – unabhängig vom Beruf oder Einkommen.
LEISTUNGSUMFANG
Welche Leistungen die Pensionskasse erbringt
Wenn du invalid wirst, bietet dir deine Pensionskasse – zusätzlich zur IV – mehrere Arten von Leistungen:
Invalidenrente
- Ergänzt die IV-Rente
- Höhe richtet sich nach deinem versicherten Lohn und dem Invaliditätsgrad
- Die Auszahlung erfolgt lebenslang – solange der IV-Anspruch besteht
Kinderrente
- Pro Kind wird zusätzlich 20% der Invalidenrente ausbezahlt
- Gilt für leibliche Kinder, Stief- oder Pflegekinder, solange ein Unterhaltsanspruch besteht (z. B. während Ausbildung)
Beitragsbefreiung
- Ab Beginn der anerkannten Invalidität übernimmt die Pensionskasse deine Sparbeiträge
- Das bedeutet: Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest
Freiwillige Zusatzleistungen
- Einige Kassen bieten z. B. eine höhere Kinderrente, einmalige Kapitalzahlungen oder Zuschüsse zu medizinischen Massnahmen
- Je nach Reglement der Pensionskasse
Tipp:
Prüfe, was genau in deinem Vorsorgereglement steht – die Unterschiede sind teilweise erheblich.
Was steht dir konkret zu? Wir helfen dir, das herauszufinden.
LEISTUNGSBERECHNUNG
Wie der Invaliditätsgrad berechnet wird
Die Höhe deiner BVG-Invalidenrente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, den die IV-Stelle festlegt. Dieser zeigt auf, wie stark deine Erwerbsfähigkeit im Vergleich zur Zeit vor der Erkrankung oder dem Unfall eingeschränkt ist.
Berechnungsmethode:
Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus dem Vergleich deines ehemaligen Einkommens mit dem Einkommen, das du nach Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung noch erzielen kannst.
Wie der Invaliditätsgrad berechnet wird
| Invaliditätsgrad | BVG-Leistung |
|---|---|
| 40–49 % | Viertelsrente |
| 50–59 % | Halbe Rente |
| 60–69 % | Dreiviertelsrente |
| 70–100 % | Volle Rente |
In vielen Pensionskassen gelten grosszügigere Regeln als das gesetzliche Minimum – mit besseren Leistungen ab tieferem IV-Grad oder höheren Ansätzen.
ÜBERRASCHENDE FAKTEN
Was viele nicht wissen
Auch wer in der Schweiz beruflich gut abgesichert ist, kann im Invaliditätsfall mit unerwarteten Lücken konfrontiert sein. Hier einige Punkte, die oft übersehen werden:
Teilweise Invalidität bedeutet anteilige Rente:
Schon ab einem Invaliditätsgrad von 40% besteht Anspruch auf eine anteilige BVG-Rente. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad und kann zwischen 25% und 100% der vollen Rente betragen.
Wartefrist beachten:
Die Pensionskasse leistet erst nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist, die in der Regel 24 Monate beträgt.
Während dieser Zeit sind andere Leistungen, wie z. B. Krankentaggeld, zur Überbrückung notwendig.
Beitragsbefreiung sichert Altersguthaben:
Bei anerkannter Invalidität übernimmt die Pensionskasse die Sparbeiträge.
Das bedeutet:
Dein Altersguthaben wächst weiter, auch wenn du nicht mehr arbeitest.
Versicherungslücken bei Statuswechsel:
Wer bei Eintritt der Invalidität nicht mehr BVG-versichert ist
z. B. wegen Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunterbruch, erhält keine Leistungen aus der Pensionskasse.
Es sei denn, es besteht eine freiwillige Versicherung oder Anschlusslösung.
PRÄVENTION & NOTFALL
Vorbeugung, was im Ernstfall zählt – und wer besonders aufpassen muss
Was du jetzt tun kannst
Prüfe deinen Vorsorgeausweis – besonders, wie du im Fall einer Invalidität abgesichert wärst.
Kläre, ob du bei Selbstständigkeit, Teilzeit oder Unterbruch freiwillig weiterversichern kannst.
Wenn es passiert
Sofort handeln: Arzt, Arbeitgeber und IV-Stelle frühzeitig informieren.
Leistungen beantragen – auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.
Besondere Situationen
Selbstständige
Nur bei freiwilliger Versicherung geschützt.
Arbeitslose
Meist keine BVG-Deckung,
Gefahr einer Lücke.
Auszeit - Weiterbildung
Vorsicht bei unbemerktem Wegfall der Versicherung.
FAZIT & HANDLUNG
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die Invaliditätsleistungen der Pensionskasse sind ein wichtiger Teil deiner sozialen Absicherung – gerade wenn das Leben plötzlich anders verläuft als geplant.
Wer sich früh informiert und mögliche Lücken kennt, kann im Ernstfall deutlich ruhiger reagieren – und verhindern, dass wichtige Leistungen verloren gehen.
Du bist unsicher, was dir im Ernstfall zusteht? Kontaktiere uns – wir klären das mit dir gemeinsam.
Oder nutze unsere Selbst-Check Tools:
→ Vorsorgestandortbestimmung (10-15 Min)
→ Checkliste Vorsorge für Selbstständige (10-15 Min)
